Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen im Harz

(derharz) Bis zum 30. Juni 2021 können kleine Kultureinrichtungen Anträge für Investitionen beim Regionalverband Harz einreichen. Gefördert werden können investive Maßnahmen kleiner Kultureinrichtungen im Gebiet des Landkreises Goslar mit einer Fördersumme von 1.000 bis max. 25.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 75 v. H. (Förderlinie 1). Antragsschluss ist der 30. Juni 2021. Es gilt das Datum des Posteingangs beim Regionalverband Harz in 06484 Quedlinburg, Hohe Straße 6. Bei Fördersummen von über 25.000 Euro bis zu 75.000 Euro sind die Anträge direkt beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen im Rahmen des Online-Antragsverfahrens zu stellen (Förderlinie 2). Antragsschluss ist hier ebenfalls der 30. Juni 2021.

Antragsberechtigt sind kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel nicht über mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder die nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen. Gefördert werden können bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität und Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs.

Kleine Kultureinrichtungen gewährleisten die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen. Als Orte der Begegnung leisten sie einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Aus Mitteln des Landes Niedersachsen konnte der Regionalverband Harz bereits im vergangenen Jahr mehrere investive Maßnahmen unterstützen. Auskünfte erteilt Frau Christiane Linke (E-Mail: linke@harzregion.de). Für weitere Informationen: www.harzregion.de

Quelle: Regionalverband Harz e. V. , 27.04.2021
Bilderquelle: pixabay

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